Dr. Ouart & Collegen ist eine auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.

Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Beratung von Unternehmen und Unternehmensträgern in allen Bereichen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts und der Vermögensnachfolge. Ferner ist das Besondere Verwaltungsrecht ein Schwerpunktbereich der Kanzlei. Zum Leistungsangebot zählen insbesondere Produktzulassungen im Bereich Life Science (Pflanzenschutzrecht, Biozide und Arzneimittelrecht), der Gewerbliche Rechtsschutz, das EU-Recht einschließlich EU-Parallelhandel und EU- Wettbewerbsrecht, das Erbrecht mit den Schwerpunkten Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie Unternehmertestamente. Das Sportrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei. Vertreten wurden regelmäßig Vereine, Verbände, Medien und Einzelsportler. Die Kanzlei ist langjähriges Mitglied in renommierten Sportrechtsverbänden (ISLA, DVSR).

Als ausgewähltes Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks „Legalink“, das mit fast 3000 Rechtsanwälten in mehr als 50 Ländern weltweit vertreten ist, ist die Kanzlei global vernetzt.

RA Dr. Peter E. Ouart ist seit über 15 Jahren einer der international anerkannten Experten im Bereich Life Science, insbesondere im Pflanzenschutzrecht. Er berät zahlreiche Unternehmen weltweit, darunter führende Hersteller der Agrarindustrie.
Sowohl marktführende deutsche Unternehmen als auch internationale Hersteller gehören zu den regelmäßigen Auftraggebern der Kanzlei. Die Kanzlei berät Unternehmen bei der Durchführung pflanzenschutzrechtlicher Zulassungsverfahren gegenüber den beteiligten deutschen Fachbehörden wie zum Beispiel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und dem Umweltbundesamt (UBA). Zu der im Produktzulassungsrecht maßgeblichen EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, hat RA Dr. Peter E. Ouart neben zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen zwischen 2016 und 2020 auch wichtige aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zulassungsrecht erwirkt, durch die grundlegende Rechtsfragen bei der Anwendung der EU-Verordnung beantwortet und geklärt werden konnten.

Weitere Schwerpunkte im Pflanzenschutzrecht sind der Gewerbliche Rechtsschutz, die Produktverteidigung sowie die Abwehr illegaler Importe.

Anti-Counterfeiting (Produktverteidigung; Markenschutz) sowie alle Rechtsfragen zum EU-Parallelhandel und den dafür notwendigen Genehmigungen der nationalen Pflanzenschutzbehörden gehören ebenfalls zu den ständigen Aufgaben der Kanzlei. Zu diesen Rechtsfragen hat RA Dr. Peter E. Ouart seit 2005 mehr als 100 Verfahren geführt und wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes und zahlreicher deutscher Oberlandesgerichte erwirkt.

Die Rechtsprechung zu diesem Thema wurde durch die von der Kanzlei betreuten Verfahren und die dazu erwirkten Urteile maßgeblich geprägt (u.a.: BGH -I ZR 186/07- WRP 2010, 250 -; BGH – I ZR 8/09- WRP 2011, 1144 -; BGH – I ZR 81/10 – WRP 2011, 1146 -; BGH – I ZR 187/09 – GRUR 2013, 414 ; BGH – I ZR 81/10 – WRP 2016, 35; vgl. dazu auch Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 38. Auflage 2020, UWG § 3a, Rn. 1.268).

RA Dr. Peter E. Ouart ist zugleich auch langjähriger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht e.V. (DGE) mit mehr als 100 Mitgliedern (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und insgesamt mehr als 300 Berufsträgern im In- und Ausland. Die DGE und Ihre Mitglieder sind insbesondere mit allen Aspekten der Unternehmensnachfolge sowie des Internationalen Erbrechts und der seit 2015 geltenden EU- Erbrechtsverordnung (EU- ErbVO) schwerpunktmäßig befasst. In zahlreichen Erbfällen mit Auslandsberührung ,insbesondere wenn Auslandsvermögen in den Nachlass fällt, kooperieren die deutschen DGE – Mitglieder mit ihren durchweg deutschsprachigen Kollegen im EU- und Nicht-EU Ausland. Die von der DGE angebotenen Fortbildungsveranstaltungen haben ihren Schwerpunkt in den zuvor erwähnten Rechtsgebieten mit allen steuerrechtlichen Aspekten. Die Fortbildungsveranstaltungen der DGE werden regelmäßig von Rechtsanwalt Dr.Ouart moderiert, der zugleich Autor und Mitherausgeber des im Heymanns – Verlag (nunmehr Wolters Kluwer Verlag) erschienenen “Deutschen Erbrechtskommentars“ ist.
Weitere Informationen und Hinweise zur Tätigkeit der Kanzlei und Rechtsprechungsnachweise finden Sie auch unter „Kanzlei (Kurzportrait)“ , „Kanzleiprofil“, „Beratungsspektrum“ und “ Detailansicht“.

Dr. Peter E. Ouart
Rechtsanwalt

Allgemeines:

Berufliche Laufbahn:
1988 – heute: Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.
2005 – heute: Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht e.V. (DGE)
2005 – heute: Mitgliedschaft International Sport Lawyers Association (ISLA) ; seit 2022: Member of the Board

PFLANZENSCHUTZRECHT

Nach den von der Kanzlei erwirkten rechtskräftigen Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Braunschweig ( Urt. v. 30.11.2016 -9 A 27/16-; -9 A 28/16-), mit denen das Verwaltungsgericht grundsätzliche Feststellungen zum Regelungsgehalt der VO (EG) Nr. 1107/2009 getroffen hat wurden aktuell im Jahr 2018 erstmals in der deutschen Rechtsprechung rechtskräftige Urteile der zu­stän­di­gen Verwaltungsgerichte erwirkt, mit denen die deutschen Zu­las­sungs­be­hör­den ver­pflich­tet wurden, zuvor verweigerte oder verspätete Zu­las­sungs­ent­schei­dun­gen zugunsten der Hersteller zu erteilen, durch die die Produktvielfalt auf dem detuschen Markt erhöht wurde.

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Legalink (a global network of independent law firms) (Legalink)
  • Deutsche Gesellschaft für Erbrecht (DGE)
  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRÜR)
  • Deutsche Vereinigung für Sportrecht (DVSR)
  • International Sport Lawyers Association (ISLA)

SPORTRECHT

Im Sportrecht ist die Kanzlei in den Bereichen Fußball-, Motorsport- Lizensierung und Ver­bands­recht engagiert. Die Kanzlei vertritt seit rund 20 Jahren zahlreiche Vereine der 1. und 2. Bundesliga u.a. den SC Freiburg aber auch Regionalliga- und Amateurvereine. In dieser Zeit wurden nicht nur die vertraglichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Nachwuchs- und Leistungszentren mitgestaltet, sondern auch zahlreiche Transfers (national / international), sowie bedeutende sportrechtliche und zivilrechtliche Verfahren begleitet (u.a. Bundesliga-Wetts­kan­dal Sapina/Hoyzer) sowie Grundsatzurteile vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS erwirkt und zahl­rei­che sportgerichtliche Verfahren vor dem DFB geführt.