KURZPORTRÄT

Die Kanzlei Dr. Ouart & Collegen wurde im Jahr 2000 als Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte gegründet, die zuvor als Partner in renommierten internationalen Wirtschaftsrechtskanzleien tätig waren. Im September 2011 erfolgte ein Wechsel der Rechtsform in eine Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., alleiniger Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Dr. Peter E. Ouart.

Dr. Ouart & Collegen ist insbesondere für zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen aus der EU, Schweiz und den USA tätig. Zu den Mandanten gehören sowohl mittelständische Unternehmen als auch multinationale Konzerne. Die interdisziplinäre steuerliche und rechtliche Beratung erfahrener Spezialisten ist ein wesentliches Element des Beratungsangebotes der Kanzlei.

Den Kern des Beratungsspektrums von Dr. Ouart & Collegen bilden die folgenden Rechtsgebiete:

  • Pflanzenschutzrecht/Arzneimittelrecht: Produktzulassung; Produktverteidigung (Wettbewerbs- und Markenrecht); EU-Parallelhandel; Import von Pflanzenschutzmitteln
  • Gesellschaftsrecht (u.a. Unternehmenskauf und Restrukturierung)
  • Gewerblicher Rechtsschutz (u.a. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht)
  • Nationales und Internationales Vertragsrecht
  • Erbrecht (insbesondere Unternehmensnachfolge, Unternehmertestamente, Familienstiftungen, Internationales Erbrecht)
  • Sport- und Verbandsrecht (u.a. Fußball: DFB, DFL, UEFA, FIFA-Recht, Schiedsgerichtsverfahren vor dem CAS/Lausanne und Abwicklung internationaler Transfers für Vereine; Motorsportrecht (FIA-Reglement); Tennis (ATP/WTA); Sponsoringverträge; Eventmanagement)
  • Französisches Recht

Ein Haupttätigkeitsbereich der Kanzlei ist das EU-Pflanzenschutzrecht

mit allen Aspekten des Wettbewerbs-, Marken- und EU-Rechts. In diesem Bereich vertritt die Kanzlei bedeutende europäische und US-amerikanische Unternehmen. Dr. Ouart & Collegen ist eine von nur wenigen Kanzleien in Deutschland, zu deren Beratungsspektrum pflanzenschutzrechtliche Zulassungen, deren Produktverteidigung auf dem deutschen Markt gegen illegale Importe sowie der EU-Parallelhandel und das EU-Importrecht zählen. Ferner ist die Kanzlei auch im Bereich Biozide und Saatgutrecht für deutsche und europäische Unternehmen tätig. RA Dr. Peter E. Ouart ist seit über 20 Jahren einer der renommiertesten internationalen Experten, langjähriger Berater im deutschen Industrieverband Agrar (IVA) mit engen Kontakten zu deutschen und europäischen Behörden, wie z.B. dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Regelmäßig ist RA Dr. Peter E. Ouart als Referent in diesen Rechtsfragen tätig, so unter anderem seit mehr als 10 Jahren auf der Deutschen Pflanzenschutztagung, zuletzt auf der vom 10. – 14. September 2018 an der Universität Hohenheim durchgeführten 61. Deutschen Pflanzenschutztagung zum Thema „Aktuelle Probleme und Rechtsfragen bei PSM-Zulassungen in Deutschland“; ferner als Referent der Österreichischen Pflanzenschutztage 2019 zum Thema „Aktuelle Probleme und Rechtsfragen bei zonalen Zulassungsverfahren in der EU“ vom 26.- 27. November 2019 auf Schloss Seggau/Leibnitz.

Ferner wurden zahlreiche Publikationen von RA Dr. Peter E. Ouart in Fachzeitschriften veröffentlicht. Mit den von ihm erfolgreich geführten zivilrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat er grundlegende Urteile zahlreicher Oberlandesgerichte und des BGH zum Import und EU-Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln herbeigeführt, ebenso wie maßgebliche Urteile und Beschlüsse der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Auslegung der seit 2011 in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden EU-Verordnung (EG) Nr.1107/2009 (zahlreiche Entscheidungen des VG Braunschweig und OVG Lüneburg zwischen 2016-2022).

Mit den zuletzt genannten Entscheidungen ist es erstmals gelungen, zugunsten von Antragstellern die Verpflichtung der Zulassungsbehörden zur direkten Erteilung von pflanzenschutzrechtlichen Zulassungen durchzusetzen. Zuvor führten derartige Verfahren im Erfolgsfall lediglich zur Verpflichtung der Behörde, den Antragsteller neu zu bescheiden. Die erstmalige Verpflichtung der Zulassungsbehörde zur sofortigen Erteilung einer Zulassung darf deshalb als Meilenstein im Zulassungsrecht bezeichnet werden. Zugleich stellte das Gericht in der Urteilsbegründung fest, dass die Verpflichtung zur sofortigen Zulassungserteilung auch dann gilt, wenn das notwendige Einvernehmen einer am Verfahren beteiligten Behörde rechtswidrig verweigert oder mit unzulässigen Forderungen verbunden wurde, die in der EU- Verordnung und im zonalen EU- Zulassungsverfahren nicht vorgesehen sind. Damit bestätigte das Gericht im Ergebnis die jeweils von Rechtsanwalt Dr. Peter E. Ouart in den vorbezeichneten Prozessverfahren vertretene Rechtsauffassung. Sämtliche dieser Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.

RA Dr. Peter E. Ouart ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zugleich seit mehr als 15 Jahren Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht e.V., einer internationalen Vereinigung von mehr als 100 Erbrechtsexperten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) in Europa. Seit 2022 ist RA Dr. Peter E. Ouart zudem Board Member der renommierten International Sport Lawyers Association (ISLA).

Korrespondenz- und Verhandlungssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.

Qualitätsmanagement

Die Kanzlei versteht anwaltliche Tätigkeit als eine weit über bloße Rechtsberatung hinausgehende Dienstleistung. Kompetenz, Sorgfalt, Detailgenauigkeit und Effizienz werden durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem gewährleistet.

Rechtsanwalt Dr. Ouart verfügt über weitreichende Erfahrungen in der Konzeption und Anwendung anwaltlicher Qualitätsmanagementsysteme. Als langjähriges Vorstandsmitglied einer internationalen Anwaltsorganisation wirkte Dr. Ouart maßgeblich an der Erarbeitung von Qualitätsstandards in der internationalen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit und war wesentlich daran beteiligt, dass anwaltliche Leistungen heute einer Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001-Norm zugänglich sind. So hat Dr. Ouart nicht nur die erste Gruppenzertifizierung für Rechtsanwälte in Deutschland konzipiert. Vielmehr hat er auch verschiedene Beiträge in juristischen Fachzeitschriften zu dieser Thematik veröffentlicht.

Elementarer Bestandteil des Qualitätsmanagements der Kanzlei ist die ständige Fortbildung aller Mitarbeiter. Durch die enge Zusammenarbeit und wechselseitige Information im Rahmen des internationalen Anwaltsnetzwerks „Legalink“ ist auch ein fortwährender aktueller Bezug zu anderen internationalen Rechtsordnungen und Organisationsstrukturen innerhalb und außerhalb der EU gewährleistet.

Internationale Kompetenz

Die Kanzlei ist fortlaufend für internationale Mandanten tätig. Die Begleitung internationaler Rechtsangelegenheiten und Transaktionen ist dabei regelmäßiger Bestandteil der der Kanzlei übertragenen Mandate. Die Korrespondenz in internationalen Mandaten wird auch in englischer Sprache geführt.

Die Kanzlei ist seit ihrer Gründung Mitglied des internationalen englischsprachigen Anwaltsnetzwerks „Legalink“, das mit über 3000 Rechtsanwälten in mehr als 50 Ländern weltweit vertreten ist. Mit vielen der Mitgliedskanzleien bestehen gewachsene Beziehungen, die sich auf eine Vielzahl von Kooperationen stützen. Rechtsanwalt Dr. Ouart verfügt seit vielen Jahren weltweit über enge persönliche Kontakte zu renommierten Anwaltskollegen. Eine Kurzpräsentation über Legalink finden Sie hier.

Kanzleiübergreifend kooperieren die internationalen „Legalink“-Mitgliedskanzleien bei gemeinsamen Projekten, um ihren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. So können z.B. deutsche Unternehmen Projekte in Europa, den USA, Mittel- und Südamerika, Asien, Australien und zahlreichen anderen Ländern weltweit durch die Kooperation mit „Legalink„-Kanzleien realisieren. Ebenso können Mandanten anderer „Legalink“-Mitgliedskanzleien Projekte in Deutschland durch die Zusammenarbeit mit den deutschen „Legalink“-Kanzleien durchführen. In Deutschland wird „Legalink“ durch drei unternehmensberatende wirtschaftsrechtliche Kanzleien in Freiburg, Frankfurt und Berlin repräsentiert.
Wenn Sie internationale Projekte planen, können Sie von A (AGB) bis Z (Zollrecht) durch die Kanzlei Dr. Ouart und Collegen beraten werden. Ob Sie eine Gesellschaft im Ausland gründen, ändern, kaufen oder verkaufen wollen, ob Sie Verträge zu Immobilien, Vertrieb, Arbeitsrecht, Lizenzen und vieles mehr benötigen oder Produktzulassungen in dem Bereich Life Science (Pflanzenschutzmittel, Biozide, Saatgut, Pharma, Arzneimittel, Tierarzneimittel) in anderen Ländern anstreben, können Sie die weltweiten Kontakte und Erfahrungen der Kanzlei nutzen. Die Kanzlei hat durch „Legalink“ Kooperationspartner u.a. in:
Europa:

Amsterdam · Athen · Belgrad · Berlin · Bratislava · Brüssel · Budapest · Den Haag · Douglas · Frankfurt · Freiburg · Gibraltar · Helsinki · Kiew · Lissabon · Liverpool · London · Luxemburg · Madrid · Mailand · Moskau · Nikosia · Paris · Prag · Riga · Sliema · Sofia · Stockholm · Vaduz · Warschau · Wien · Zürich

Weltweit:

Argentinien · Australien (Melbourne, Sydney) · Brasilien · Chile · China (Peking, Hong Kong) · Ghana · Guatemala · Indien · Indonesien · Israel · Japan · Katar · Kenia · Kolumbien · Malaysia · Mexiko · Panama · Peru · Philippinen · Singapur · Südafrika (Johannesburg) · Südkorea · Türkei · Uruguay · USA (Atlanta, New York, Miami, Dallas, Los Angeles, Omaha, Pittsburgh) · Vereinigte Arabische Emirate · Vietnam

French Desk

Der French Desk stellt ein besonderes Beratungsangebot dar, das sich vornehmlich an französische und deutsche Unternehmen wendet. Die Kanzlei bietet kompetente Beratung zu allen Fragen des deutsch-französischen Rechtsverkehrs mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Besondere Beratungsschwerpunkte bestehen in den Bereichen Produktzulassungen in Frankreich ( Pflanzenschutz- und Arzneimittel), Vertragsberatung und Vertagsgestaltung,Französisches und Internationales Erbrecht(EU-ErbVO), gerichtliche Rechtsverfolgung in Frankreich (Cour Civile,Tribunal Administratif, Cour d‘ Appel).

Durch den engen Kontakt zu Kooperationspartnern in Frankreich stellt Dr. Ouart & Collegen eine zeitnahe Wahrnehmung von Interessen der Mandanten in Paris, Lyon, und Straßburg sicher.

Haben Sie Fragen zu unserem French Desk? Gerne können Sie sich an uns wenden.

Version française:

Notre French Desk représente une offre particulière de conseil juridique qui s’adresse notamment aux entreprises françaises et allemandes. Le French Desk offre un conseil juridique compétent en ce qui concerne toutes les questions s’attachant aux relations juridiques franco-allemandes ayant trait au droit des affaires. Les points principaux de ce conseil juridique résident notamment dans les domaines des accords commerciaux, des fusions-acquisitions et de l’action en justice.

Par le contact étroit avec les cabinets d’avocats français avec lesquels nous entretenons un partenariat, nous assurons également que les intérêts de nos clients puissent être défendus de façon rapide à Paris, Lyon, et Strasbourg.

MITARBEITER

Alle Berufsträger und Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Ouart & Collegen verfügen über Erfahrungen in renommierten, überörtlich und international strukturierten Wirtschaftsrechtskanzleien. Die fachliche und sprachliche Qualifikation aller Berufsträger steht auf gleichermaßen höchstem Niveau. Professionelle Rechtsberatung erfolgt von allen Berufsträgern in englischer und/oder französischer Sprache.

Die regelmäßige Fortbildung aller Anwälte ist ein wesentliches Element unseres internen Qualitätsmaßstabs. Dasselbe gilt für fortwährende wissenschaftliche Betätigung. Regelmäßige Publikations- bzw. Vortragstätigkeit sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

PUBLIKATIONEN

MITGLIEDSCHAFTEN