Sportrecht2022-12-08T10:54:00+00:00

Sportrecht

Im Sportrecht ist die Kanzlei in den Bereichen Fußball-, Motorsport- und Ver­bands­recht engagiert. Die Kanzlei vertritt seit rund 20 Jahren zahlreiche Vereine der 1. und 2. Bundesliga u.a. den SC Freiburg aber auch andere Bundesligisten sowie Regionalliga- und Amateurvereine. In dieser Zeit wurden nicht nur die vertraglichen Rahmenbedingungen zum Aufbau von Nachwuchs- und Leistungszentrum geschaffen, sondern auch im Pro­fi­be­reich zahlreiche nationale und internationale Transfers abgewickelt, zahlreiche sportrechtliche und zivilrechtliche Verfahren geführt (u.a. Wetts­kan­dal Sapina/Hoyzer/Jansen) Grundsatzurteile vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS erwirkt und darüber hinaus zahl­rei­che sportgerichtliche Verfahren vor den DFB-Sportgerichten geführt. Der Kanzlei ist es zudem in ei­nem bis­lang einzigartigen Fall im deutschen Fussball gelungen, einem Ver­ein infolge nicht ausreichend klarer verbandsrechtlicher Aufstiegsregelungen zum Auf­stieg in ei­ne höhere Liga auf sportgerichtlichem Weg (Re­gio­nal­li­ga West/Südwest 1994 Bonner SC) zu verhelfen. Eine vergleichbare Konstellation führte zum Klassenverbleib eines Vereins in der Oberliga Südwest.

Außerdem gehört Rechtsanwalt Dr. Ouart als Seniorpartner zu den anerkannten Experten der „50+1“-Regelung in Deutschland und hat hierzu neben Presse- und TV-Auftritten auch wichtige rechtswissenschaftliche Beiträge ver­öf­fent­licht („Die „50+1″-Regelung nach dem Schiedsspruch“ in WRP 2011, Heft 11, S. III; „Die „50+1″-Regelung bleibt auf dem Prüfstand“ in SpuRt 2010, S. 54 ff.; „“50+1″-Regelung: Wie geht es im Profifußball weiter?“ in WRP 2010, S. 85 ff.). Mit dem DFB und der DFL besteht dazu ein re­gel­mä­ßi­ger Informationsaustausch. Die Kanzlei hat außerdem mehere Bun­des­li­ga­ve­rei­ne im Zusammenhang mit der „50+1“-Regelung beraten.

Das Problem der der­zeit­igen „50+1“-Regelung ist die juristische Vereinbarkeit dieser Regelung mit den wettbewerbsrechtlichen Regeln der EU. Durch eine Reihe er­folg­reich geführter Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wett­be­werbs­recht ver­fügt die Kanzlei über erhebliche prozessuale Erfahrungen und Kompetenz in die­sem Segment. Die weitere Ent­wick­lung bleibt abzuwarten.

Im Motorsportrecht berät die Kanzlei Rennteams und Verbände. U.a. hat die Kanzlei in der Rennsaison 2004-2006 das Vitaphone-Maserati-Team des früheren Formel 1-Rennfahrers Mi­chael Bartels begleitet und war für die gesamte Vertragsdokumentation verantwortlich (Verträge mit Herstellern, Fahrern, Sponsoren, Marketing). In diesem Zeitraum hat das Vitaphone-Maserati-Team zweimal die Sportwagenweltmeisterschaft in der FIA GT gewonnen.

Neben der juristischen Beratung ist Rechtsanwalt Dr. Ouart dem Rennsport auch aktiv ver­bun­den. Er besitzt die internationale Rennfahrerlizenz und bewegt regelmäßig klassische Renn­fahr­zeu­ge sowie Formelwagen auf diversen Rennstrecken.

Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen:

  • Sportrechtstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. 21./22. Okt. 2022 in Konstanz (40 Jahre DVSR)
  • Sportrechtstagung der International Sport Lawyers Association am 07. Okt. 2022 in Madrid
    Generalthema: „The Application of the UN Guiding Principles on Business and Human Rights in Sport“, Speaker: Dr. Sylvia Schenk
  • Sportrechtstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. 22./23. Okt. 2021 in Taufkirchen
    Generalthema: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sportrecht
  • Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein 21./22. Aug. 2009 in Berlin
    Vortrag zu CAS Moot Court: Entschädigungsforderung des fristlos gekündigten Fußballspielers
    weitere Themen: u.a. Was des Staates ist und was des Sports, Die Vermarktung internationaler Sport-Events am Beispiel der 12. IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009, 50+1 Regelung: Bundesliga ohne Investoren?, 6+5 Regelung oder „Local Player“ – was erlaubt die EU?
  • Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein 07./08. Nov. 2008 in Köln
    Themen: u.a. Das neue Sportschiedsgericht und die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung; Der einstweilige Rechtsschutz vor und nach Bildung des Schiedsgerichts; Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Sportvereins; Aktuelle vereinsrechtliche Rechtsprechung, insbesondere zur Haftung der Vereinsorgane; Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und Namensrechte der Vereine und Sportler
  • Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht 15./16. Juni 2007 in Wangen
    Thema: Neue Entwicklungen im Doping-Recht
  • Tagung der Swiss Sport Forum am 02. März 2007
    Thema: Zwischen FIFA-Fussball- Weltmeisterschaft 2006 und EURO 2008

Veröffentlichungen

Dr. Peter E. Ouart, Kommentar zum Urteil des Ständigen Schiedsgerichts der Regionalliga vom 16. Juli 2003 („SSV Reutlingen“), in: Causa Sport 3/4/2004, S. 269 ff.

Dr. Peter E. Ouart, Anmerkung zum Urteil des Sportgerichts der Oberliga Baden-Württemberg vom 12. Mai 2005 (Aufenthaltserlaubnis und Amateur-Spielberechtigung), in: SpuRt 2005, S. 215 f.

Dr. Peter E. Ouart, Urteilsveröffentlichung, AG Freiburg, Urt. v. 23. März 2005 (6 C 3294/04 – Bundesweites Stadionverbot), in: Spurt 2005, S. 257

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