Sportrecht2022-12-08T14:14:40+00:00

Sportrecht

Im Sportrecht ist die Kanzlei in den Bereichen Fußball-, Motorsport- und Ver­bands­recht engagiert. Die Kanzlei vertritt seit rund 20 Jahren zahlreiche Vereine der 1. und 2. Bundesliga u.a. den SC Freiburg aber auch andere Bundesligisten sowie Regionalliga- und Amateurvereine. In dieser Zeit wurden nicht nur die vertraglichen Rahmenbedingungen zum Aufbau von Nachwuchs- und Leistungszentrum geschaffen, sondern auch im Pro­fi­be­reich zahlreiche nationale und internationale Transfers abgewickelt, zahlreiche sportrechtliche und zivilrechtliche Verfahren geführt (u.a. Wetts­kan­dal Sapina/Hoyzer/Jansen) Grundsatzurteile vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS erwirkt und darüber hinaus zahl­rei­che sportgerichtliche Verfahren vor den DFB-Sportgerichten geführt. Der Kanzlei ist es zudem in ei­nem bis­lang einzigartigen Fall gelungen, einem Ver­ein infolge nicht ausreichend klarer verbandsrechtlicher Aufstiegsregelungen zum Auf­stieg in ei­ne höhere Liga auf sportgerichtlichem Weg (Re­gio­nal­li­ga West/Südwest 1994 Bonner SC) zu verhelfen. Eine vergleichbare Konstellation führte zum Klassenverbleib eines Vereins in der Oberliga Südwest.

Außerdem gehört unser Seniorpartner zu den anerkannten Experten der „50+1“-Regelung in Deutschland und hat hierzu neben Presse- und TV-Auftritten auch wichtige rechtswissenschaftliche Beiträge ver­öf­fent­licht („Die „50+1″-Regelung nach dem Schiedsspruch“ in WRP 2011, Heft 11, S. III; „Die „50+1″-Regelung bleibt auf dem Prüfstand“ in SpuRt 2010, S. 54 ff.; „“50+1″-Regelung: Wie geht es im Profifußball weiter?“ in WRP 2010, S. 85 ff.). Mit dem DFB und der DFL besteht dazu ein re­gel­mä­ßi­ger Informationsaustausch. Unsere Kanzlei hat außerdem beteiligte Bun­des­li­ga­ve­rei­ne im Zusammenhang mit der „50+1“-Regelung beraten.

Das Problem der der­zeit­igen „50+1“-Regelung ist die juristische Vereinbarkeit dieser Regelung mit den wettbewerbsrechtlichen Regeln der EU. Durch eine Reihe er­folg­reich geführter Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wett­be­werbs­recht ver­fügt die Kanzlei über erhebliche prozessuale Erfahrungen und Kompetenz in die­sem Segment. Die Ent­wick­lung bleibt abzuwarten.

Im Motorsportrecht berät unsere Kanzlei Rennteams und Verbände. U.a. hat die Kanzlei in der Rennsaison 2004-2006 das Vitaphone-Maserati-Team des früheren Formel 1-Rennfahrers Mi­chael Bartels begleitet und war für die gesamte Vertragsdokumentation verantwortlich (Verträge mit Herstellern, Fahrern, Sponsoren, Marketing). In diesem Zeitraum hat das Vitaphone-Maserati-Team zweimal die Sportwagenweltmeisterschaft in der FIA GT gewonnen.

Neben der juristischen Beratung ist Rechtsanwalt Dr. Ouart dem Rennsport auch aktiv ver­bun­den. Er besitzt die internationale Rennfahrerlizenz und bewegt regelmäßig klassische Renn­fahr­zeu­ge sowie Formelwagen auf diversen Rennstrecken.

Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen:

  • Sportrechtstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. 21./22. Okt. 2022 in Konstanz (40 Jahre DVSR)
  • Sportrechtstagung der International Sport Lawyers Association am 07. Okt. 2022 in Madrid
    Generalthema: „The Application of the UN Guiding Principles on Business and Human Rights in Sport“, Speaker: Sylvia Schenk
  • Sportrechtstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. 22./23. Okt. 2021 in Taufkirchen
    Generalthema: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sportrecht
  • Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein 21./22. Aug. 2009 in Berlin
    Vortrag zu CAS Court: Entschädigungsforderung des fristlos gekündigten Fußballspielers
    weitere Themen: u.a. Was des Staates ist und was des Sports, Die Vermarktung internationaler Sport-Events am Beispiel der 12. IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009, 50+1 Regelung: Bundesliga ohne Investoren?, 6+5 Regelung oder „Local Player“ – was erlaubt die EU?
  • Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein 07./08. Nov. 2008 in Köln
    Themen: u.a. Das neue Sportschiedsgericht und die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung; Der einstweilige Rechtsschutz vor und nach Bildung des Schiedsgerichts; Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Sportvereins; Aktuelle vereinsrechtliche Rechtsprechung, insbesondere zur Haftung der Vereinsorgane; Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und Namensrechte der Vereine und Sportler
  • Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht 15./16. Juni 2007 in Wangen
    Thema: Neue Entwicklungen im Doping-Recht
  • Tagung der Swiss Sport Forum am 02. März 2007
    Thema: Zwischen FIFA-Fussball- Weltmeisterschaft 2006 und EURO 2008

Veröffentlichungen

Dr. Peter E. Ouart, Kommentar zum Urteil des Ständigen Schiedsgerichts der Regionalliga vom 16. Juli 2003 („SSV Reutlingen“), in: Causa Sport 3/4/2004, S. 269 ff.

Dr. Peter E. Ouart, Anmerkung zum Urteil des Sportgerichts der Oberliga Baden-Württemberg vom 12. Mai 2005 (Aufenthaltserlaubnis und Amateur-Spielberechtigung), in: SpuRt 2005, S. 215 f.

Dr. Peter E. Ouart, Urteilsveröffentlichung, AG Freiburg, Urt. v. 23. März 2005 (6 C 3294/04 – Bundesweites Stadionverbot), in: Spurt 2005, S. 257

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